Leitsatz (amtlich)

1. AFG § 120 geht der Vorschrift des SGB 1 § 66 Abs 1 nicht in allen Fällen als lex Specialis vor.

2. Kommt ein Arbeitsloser einer Aufforderung des ArbA, sich beim ArbA zu melden, nicht nach und können deshalb ernsthafte Zweifel an der Verfügbarkeit (AFG § 103) nicht ausgeräumt werden, so kommt eine Entziehung der Arbeitslosenhilfe nach SGB 1 § 66 Abs 1 in Betracht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1647690

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