Leitsatz (amtlich)

Hat eine kriegsblinde Hausfrau schädigungsbedingt einen Einkommensverlust iS des § 30 Abs 7 S 1 BVG, entfällt ihr Anspruch auf Gewährung blindengerecht ausgestatteter Hilfsmittel als Sachleistung auch dann, wenn der Einkommensverlust nach den Abs 4 und 5 dieser Vorschrift höher ist und daher gemäß Abs 7 S 4 des § 30 BVG idF des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 seit dem 1.7.1983 nur noch letzterer bei der Berechnung des Berufsschadensausgleichs zugrunde gelegt wird (Ergänzung zu BSG vom 1982-01-27 9a/9 RV 27/81 = SozR 3614 § 1 Nr 4 und BSG vom 1982-08-24 9a/9 RV 48/81 = USK 82199).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663774

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