Leitsatz (amtlich)

Sind außer 60 gemäß ArVNG Art 2 § 51a Abs 2 nachentrichteten Monatsbeiträgen auch 120 Beiträge gemäß WGSVG § 10a nachentrichtet worden, so beruht die dann gewährte Rente nicht allein auf den gemäß ArVNG Art 2 § 51a nachentrichteten Beiträgen; dem Anspruch auf den Beitragszuschuß steht daher die einschränkende Regelung des Abs 4 dieser Vorschrift nicht entgegen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.11.1981; Aktenzeichen 11 RJz 4/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658514

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