Leitsatz (amtlich)

Zur Frage der Beitragspflicht von freien oder verbilligten Mahlzeiten. Die Regelung in den Lohnsteuer-Richtlinien Abschn 15 ist für die Sozialversicherung unbeachtlich, da es sich bei den Lohnsteuer- Richtlinien nur um Verwaltungsanweisungen handelt, an die weder die Sozialversicherungsträger noch die Sozialgerichte gebunden sind.

Der Freibetrag ist jedenfalls dann für die Sozialversicherung ohne Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber - außerhalb des Arbeitsvertrages und gegen Bezahlung - volle Kost und Unterkunft erhält.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.04.1968; Aktenzeichen 3 RK 100/64)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI8022448

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