Leitsatz (amtlich)
Das durch den Bezug von Arbeitslosenhilfe begründete Versicherungsverhältnis in der Krankenversicherung bleibt bei Aufhebung der Bewilligungsverfügung durch das ArbA in der Form bestehen, in der es während des Leistungsbezuges bestanden hat. Es erfolgt mithin auch keine rückwirkende Neuberechnung des Krankengeldes.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1650082 |
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