Entscheidungsstichwort (Thema)

Honorarverteilungsmaßstab. Mengenzuwachsbegrenzung. Gebot der Verteilungsgerechtigkeit. Unzulässigkeit von Bedarfsprüfungen

 

Orientierungssatz

1. § 85 Abs 4 S 1 bis 3 SGB 5 ist eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für einen Honorarverteilungsmaßstab zur Mengenzuwachsbegrenzung, bei dem der individuelle Grenzwert auf die Leistungsanforderungen des Arztes im Vorjahresquartal begrenzt ist und um die (gesetzliche) Zuwachsrate der Gesamtvergütung ergänzt wird. Regelungen zur Mengenzuwachsbegrenzung sind ein geeignetes Mittel, den vom Normgeber im Honorarverteilungsmaßstab verfolgten Zweck einer Begrenzung der Abrechnungszuwächse zu erreichen und so den Verteilungspunktwert zu stabilisieren.

2. Die Honorarbegrenzungsregelung verstößt nicht gegen das Gebot der Verteilungsgerechtigkeit nach Art 12 Abs 1 iVm Art 3 Abs 1 GG.

3. Bedarfsprüfungen, die der Honorarverteilungsmaßstab als (weitere) Abrechnungsvoraussetzung für vertragsärztliche Leistungen vorsieht, sind mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässig (Fortführung von LSG Essen vom 1.6.1994 - L 11 Ka 74/92 = MedR 1994, 421).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668647

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