Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwendung des § 152 Abs 3 nF

 

Orientierungssatz

§ 152 Abs 3 AFG idF vom 21.12.1993 ist nicht auf bereits vor dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 1.1.1994 abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.04.1997; Aktenzeichen 7 RAr 66/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668541

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