Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung des § 152 Abs 3 nF
Orientierungssatz
§ 152 Abs 3 AFG idF vom 21.12.1993 ist nicht auf bereits vor dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 1.1.1994 abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668541 |
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