Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Zwischenbeschäftigung. erneute Arbeitslosmeldung. Rücknahme der Bewilligung. Ermessensausübung. Anhörung

 

Orientierungssatz

1. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erfordert nach einer mehr als geringfügigen, nicht angezeigten Beschäftigung eine erneute Arbeitslosmeldung (Anschluß an BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = SozR 3-4100 § 105 Nr 2).

2. Zur Ermessensausübung bei der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Zwischenbeschäftigung bis zur erneuten Erfüllung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen.

3. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann nicht dadurch rechtmäßig werden, daß ein späteres Gesetz (§ 152 Abs 2 AFG nF) der Verwaltungsbehörde stärkere Eingriffsmöglichkeiten einräumt.

4. Ob die zum 1.1.1994 durch § 152 Abs 2 AFG nF in Kraft getretene Änderung auch auf vor dem 1.1.1994 abgeschlossene Sachverhalte anzuwenden ist, bleibt offen.

5. Ein nach dem 1.1.1994 ergangener Widerspruchsbescheid, der einen vor diesem Zeitpunkt ergangenen Aufhebungsbescheid bestätigt, setzt wegen des Wegfalls der Verpflichtung des Arbeitsamtes zur Ermessensausübung (AFG § 152 Abs 2 idF vom 21.12.1993) eine Anhörung voraus.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656844

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge