Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld. Zwischenbeschäftigung. erneute Arbeitslosmeldung. Rücknahme der Bewilligung. Ermessensausübung
Orientierungssatz
1. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erfordert nach einer mehr als kurzzeitigen, nicht angezeigten Beschäftigung eine erneute Arbeitslosmeldung (vgl ua BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr 2 und vom 23.7.1996 - 7 RAr 14/96)
2. § 152 Abs 2 AFG in der ab 1.1.1994 geltenden Fassung findet keine Anwendung, wenn der Aufhebungsbescheid vor Inkrafttreten dieser Vorschrift ergangen ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1657260 |
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