Leitsatz (amtlich)

Die Mitteilung im Anhörungsschreiben, mit dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung würden die Folgen des Unfalles keine meßbare MdE mehr bedingen, reicht zur Erfüllung der Voraussetzungen des SGB 10 § 24 nicht aus, wenn sich der Versicherungsträger bei der Bemessung der MdE auf eine - dem Kläger nicht bekanntgegebene - Äußerung des Beratenden Arztes stützt, die von der - für den Kläger positiven - Einschätzung des Gutachters abweicht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663139

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