Entscheidungsstichwort (Thema)

Verletztengeld. Ruhen. GmbH-Geschäftsführer. Gehaltsfortzahlung. Unternehmereigenschaft

 

Orientierungssatz

Der Anspruch eines freiwillig versicherten GmbH-Geschäftsführers auf Verletztengeld ruht, wenn er während seiner Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Anstellungsvertrages Gehaltsfortzahlung in voller Höhe bezieht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654555

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