Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Zuordnung zur Leistungsgruppe. Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten. Lohnersatzleistung. Erziehungsgeld

 

Orientierungssatz

Beim Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten ist § 113 Abs 2 S 3 AFG nicht anzuwenden, wenn der Ausfall des Arbeitslohns darauf beruht, daß der Ehegatte Erziehungsgeld bezieht.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 13.05.1998; Aktenzeichen B 14 KG 27/97 B)

BSG (Beschluss vom 27.03.1998; Aktenzeichen B 14 KG 26/97 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658273

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