Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld. Zuordnung zur Leistungsgruppe. Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten. Lohnersatzleistung. Erziehungsgeld
Orientierungssatz
Beim Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten ist § 113 Abs 2 S 3 AFG nicht anzuwenden, wenn der Ausfall des Arbeitslohns darauf beruht, daß der Ehegatte Erziehungsgeld bezieht.
Nachgehend
BSG (Beschluss vom 13.05.1998; Aktenzeichen B 14 KG 27/97 B) |
BSG (Beschluss vom 27.03.1998; Aktenzeichen B 14 KG 26/97 B) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1658273 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen