Entscheidungsstichwort (Thema)
Behandlung einer Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche) in einem pädagogisch-psychologischen Institut durch einen Diplom-Psychologen (RVO §§ 122, 182)
Leitsatz (amtlich)
Zur Behandlung einer Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche) in einem pädagogisch-psychologischen Institut durch einen Diplom-Psychologen (RVO §§ 122, 182):
Auch wenn eine Legasthenie als Krankheit iS der KV anerkannt werden könnte, handelt es sich bei der Behandlung in einem Institut durch einen Diplom-Psychologen nur dann um eine ärztliche Behandlung als Leistung der gesetzlichen KV, wenn sie unter Anleitung und Überwachung eines entsprechenden Facharztes durch eine nichtärztliche Hilfsperson durchgeführt wird.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652927 |
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