Entscheidungsstichwort (Thema)

Höhe des Krankengeldes während der 2. Blockfrist nach Bezug von Alg/Alhi

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Höhe des Krankengeldes kann nur dann nach AFG § 158 berechnet werden, wenn die AU nach Beginn des Bezuges von Alg bzw Alhi eingetreten ist.

2. Für die Höhe des Anspruchs kommt es nur auf den Zeitpunkt des Eintritts der AU an; eine spätere Mitgliedschaft in der KV der Arbeitslosen steht dem Bezug des höheren Krankengeldes aus der vorher auf Grund einer Beschäftigung bestehenden Versicherung nicht entgegen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652944

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