Leitsatz (amtlich)

Der durch Multiplikation der Flächengröße eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit dem durchschnittlichen Hektarsatz (Hektarwert) der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, ermittelte Flächenwert ist "ein anderer angemessener Maßstab" iS des KVLG § 65 Abs 1 S 2.

 

Leitsatz (redaktionell)

Bestimmung der Beitragsklassen nach "einem anderen Maßstab" gemäß KVLG § 65 Abs 1:

Die von einer landwirtschaftlichen KK im Rahmen der Satzungsautonomie vorgenommene Beitragsklassengliederung ist nicht gesetzeswidrig, wenn dem Zweck der Regelung, eine Solidargemeinschaft zu begründen, innerhalb der der wirtschaftlich Stärkere nach einem bestimmten Maßstab höher belastet werden soll als der Schwächere, Genüge getan ist. Es ist auch nicht willkürlich, hierbei das Schwergewicht der Beiträge bei den mittleren Unternehmen zu setzen und die ihr vom Gesetz nicht verstellte Möglichkeit zu nutzen, den Höchstbetrag deutlich unter dem Vergleichsbetrag des KVLG § 65 Abs 2 zu belassen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654825

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