Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgungsrente. Anspruch wegen Verschlimmerung von Schädigungsfolgen. MdE 25 vH. Rentenbeginn

 

Orientierungssatz

Dem Beschädigten steht wegen der Verschlimmerung von Schädigungsfolgen (Beuge- und Streckhemmung des rechten Ellenbogengelenks) Rente nach einer MdE von 30 vH erst ab 1.7.1989 zu. Zu einem früheren Zeitpunkt hat eine rentenberechtigende MdE von 25 vH nicht vorgelegen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.04.1997; Aktenzeichen 9 RV 17/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660236

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