Leitsatz (amtlich)

Die Berufung auf den Ablauf einer materiell-rechtlichen Ausschlußfrist ist rechtsmißbräuchlich, wenn die mit der Fristvorschrift für den Versicherungsträger bezweckte Funktion - Klarheit - ohnedies bis zum tatsächlichen Eingang des Antrags nicht erreicht werden kann und auf Seiten des Antragstellers ein langfristig wirksames Interesse besteht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.04.1983; Aktenzeichen 12 RK 14/82)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660378

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