Entscheidungsstichwort (Thema)

vertragsärztliche Versorgung. Status. Zulassung oder Ermächtigung. rückwirkende Verleihung oder rückwirkender Wegfall

 

Orientierungssatz

Der Status eines zugelassenen oder ermächtigten Arztes kann weder rückwirkend verliehen werden, noch kann er rückwirkend entfallen (vgl BSG vom 30.10.63 - 6 RKa 18/62 = BSGE 20, 86).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.05.1997; Aktenzeichen 14/10 RKg 38/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671501

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