Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsärztliche Versorgung. Krankenhausarzt (hier: Anästhesist). ambulante präoperative Eigenblutspende. allgemeine Krankenhausleistung. Vergütung. Pflegesatz. Ermächtigung

 

Orientierungssatz

1. Die ambulante präoperative Eigenblutspende ist als prästationäre Leistung dem stationären Bereich zuzurechnen. Insoweit kann ein Krankenhausarzt (hier: Anästhesist) nicht zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden.

2. Die vom Anästhesisten durchgeführte prästationäre ambulante Eigenblutentnahme zählt zu den allgemeinen Krankenhausleistungen iS von § 2 Abs 2 BPflV und wird nach § 3 Abs 2 BPflV mit dem Pflegesatz vergütet.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 30.11.1994; Aktenzeichen 6 BKa 27/93)

BSG (Urteil vom 22.06.1994; Aktenzeichen 6 RKa 34/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667465

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