Entscheidungsstichwort (Thema)

Form der Rechtsmittelzulassung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Zulassung eines Rechtsmittels muß als Teil der Urteilsformel verkündet und im Sitzungsprotokoll vermerkt werden; ein Hinweis in den Entscheidungsgründen reicht nicht aus (Abweichung von der Rechtsprechung des BSG).

 

Orientierungssatz

Zur Rechtsmittelzulassung in der Rechtsmittelbelehrung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661946

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