Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammentreffen von Rente und Leistung aus der Unfallversicherung

 

Orientierungssatz

Zur Frage, ob mit den §§ 93 und 266 SGB 6 ab dem 1.1.1992 für alle Unfallrentner ein Freibetrag in Höhe der Grundrente nach dem BVG eingeführt worden ist, daß also auch für sogenannte "Altfälle" bei der Berechnung des Zahlbetrags der Regelaltersrente bei gleichzeitigem Anspruch auf Verletztenrente § 266 SGB 6 anzuwenden ist?

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.03.1998; Aktenzeichen B 4 RA 118/95 R)

BSG (Urteil vom 06.03.1996; Aktenzeichen 9 RVg 7/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670677

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