Leitsatz (amtlich)

Das Wohngeld nach dem WoGG ist keine Einnahme zum Lebensunterhalt iS des RVO § 180 Abs 4 S 1.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658019

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge