Entscheidungsstichwort (Thema)

Wegeunfall. innerer Zusammenhang. betriebliches Interesse. Urlaubsrückreise. Fahrtstreckenlänge

 

Orientierungssatz

Kein Unfallversicherungsschutz auf einer Urlaubsrückreise, wenn der Arbeitnehmer eine auf der Strecke liegende Computerfirma mit Einverständnis des Arbeitgebers zwecks Einholen von Informationen aufsuchen wollte, diese Strecke aber wesentlich länger und zeitintensiver im Vergleich zu einer vom Arbeitsplatz angetretenen Strecke, ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.08.2000; Aktenzeichen B 2 U 18/99 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660298

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