Entscheidungsstichwort (Thema)
Widerspruch bei Kündigung der Pflegeversicherung wegen Prämienerhöhung
Orientierungssatz
Eine Kündigung des Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung wegen einer Prämienerhöhung ist hinsichtlich der Pflegeversicherung wirksam, wenn der Versicherer nicht unverzüglich seine Rechtsauffassung, § 178h Abs 4 VVG finde auf die Pflegeversicherung keine Anwendung, mitgeteilt hat. Das gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer von Beruf Rechtsanwalt ist, denn die Kündigung war im Hinblick auf die schwierige Auslegung des § 178h Abs 4 VVG nicht offensichtlich unwirksam.
Fundstellen
Haufe-Index 1672212 |
NVersZ 2001, 219 |
VersR 2001, 1228 |
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