Entscheidungsstichwort (Thema)

Widerspruch bei Kündigung der Pflegeversicherung wegen Prämienerhöhung

 

Orientierungssatz

Eine Kündigung des Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung wegen einer Prämienerhöhung ist hinsichtlich der Pflegeversicherung wirksam, wenn der Versicherer nicht unverzüglich seine Rechtsauffassung, § 178h Abs 4 VVG finde auf die Pflegeversicherung keine Anwendung, mitgeteilt hat. Das gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer von Beruf Rechtsanwalt ist, denn die Kündigung war im Hinblick auf die schwierige Auslegung des § 178h Abs 4 VVG nicht offensichtlich unwirksam.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1672212

NVersZ 2001, 219

VersR 2001, 1228

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