Entscheidungsstichwort (Thema)
Orthopädische Versorgung. Ersatzleistung. Kosten für Maßkonfektion. Gleichbehandlung. Härteausgleich bei Deformierung der Extremitäten
Orientierungssatz
Zur Übernahme von Mehrkosten für die Anfertigung von Maßkonfektion im Rahmen des Härteausgleichs nach § 89 Abs 1 BVG bei einem Beschädigten, der wegen Schädigungsfolgen am Bein einen Schienenhülsenapparat trägt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1657594 |
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