Entscheidungsstichwort (Thema)

Orthopädische Versorgung. Ersatzleistung. Kosten für Maßkonfektion. Gleichbehandlung. Härteausgleich bei Deformierung der Extremitäten

 

Orientierungssatz

Zur Übernahme von Mehrkosten für die Anfertigung von Maßkonfektion im Rahmen des Härteausgleichs nach § 89 Abs 1 BVG bei einem Beschädigten, der wegen Schädigungsfolgen am Bein einen Schienenhülsenapparat trägt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.12.1996; Aktenzeichen 9 RV 2/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657594

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge