Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Anspruch auf weiteres Krankengeld
Orientierungssatz
Mitteilungen des spanischen Versicherungsträgers nach Art 7 der Zusatzvereinbarung zum deutsch-spanischen Sozialversicherungsabkommen vom 4.12.1973 binden den deutschen Versicherungsträger nicht derart, daß er Arbeitsunfähigkeit des Versicherten, der im Ausland (Spanien) erkrankt ist, nicht nach § 369b RVO überprüfen dürfte.
Fundstellen
Dokument-Index HI1657824 |
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