Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Anspruch auf weiteres Krankengeld

 

Orientierungssatz

Mitteilungen des spanischen Versicherungsträgers nach Art 7 der Zusatzvereinbarung zum deutsch-spanischen Sozialversicherungsabkommen vom 4.12.1973 binden den deutschen Versicherungsträger nicht derart, daß er Arbeitsunfähigkeit des Versicherten, der im Ausland (Spanien) erkrankt ist, nicht nach § 369b RVO überprüfen dürfte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657824

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge