Leitsatz (amtlich)
Die am 1982-01-01 in Kraft getretene Neufassung des RVO § 176c mit ihren darin enthaltenen Erschwernissen des freiwilligen Beitritts gilt auch für Schwerbehinderte, die am 1982-01-01 bereits als solche anerkannt waren, bis zu diesem Zeitpunkt den Beitritt jedoch noch nicht erklärt hatten; für sie beginnt die nunmehr für die Abgabe der Beitrittserklärung zu beachtende Dreimonatsfrist allerdings erst mit dem Inkrafttreten des neuen Rechts.
Fundstellen
Dokument-Index HI1664034 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen