Entscheidungsstichwort (Thema)
Waisenrente über 25. Lebensjahr. Ableistung von spanischem Wehrdienst
Orientierungssatz
Die Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes in der Armee des spanischen Staates ist der Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht iS von § 1267 Abs 1 S 3 RVO gleichzusetzen. Dies ergibt sich insbesondere aus Art 7 EG-Vertrag (ab 1.5.1995 Art 6 EG-Vertrag), wonach unbeschadet besonderer Bestimmungen jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670566 |
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