Entscheidungsstichwort (Thema)

Waisenrente über 25. Lebensjahr. Ableistung von spanischem Wehrdienst

 

Orientierungssatz

Die Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes in der Armee des spanischen Staates ist der Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht iS von § 1267 Abs 1 S 3 RVO gleichzusetzen. Dies ergibt sich insbesondere aus Art 7 EG-Vertrag (ab 1.5.1995 Art 6 EG-Vertrag), wonach unbeschadet besonderer Bestimmungen jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 13.11.1996; Aktenzeichen 6 BKa 40/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670566

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