Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialabgabe für Auslands- und Ausfallhonorare

 

Orientierungssatz

1. Sogenannte Ausfallhonorare sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe einzubeziehen.

2. Für an im Ausland lebende und dort tätige Publizisten und Künstler gezahlte Entgelte besteht eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.07.1994; Aktenzeichen 3/12 RK 63/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1666220

BB 1992, 1933

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