Entscheidungsstichwort (Thema)
Künstlersozialabgabe für Auslands- und Ausfallhonorare
Orientierungssatz
1. Sogenannte Ausfallhonorare sind nicht in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe einzubeziehen.
2. Für an im Ausland lebende und dort tätige Publizisten und Künstler gezahlte Entgelte besteht eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1666220 |
BB 1992, 1933 |
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