Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufskrankheit. Kausalität. Hepatitis. Leberzirrhose. Laborant. Infektionsgefahr. Nachweis
Orientierungssatz
Zur Nichtanerkennung einer Leberzirrhose als Berufskrankheit nach Nr 3101 der Anl 1 zur BKVO bei einem Laboranten, wenn weder eine Infektionskrankheit (Hepatitis C) als Ursache der Lebererkrankung noch eine besondere Infektionsgefahr bei den verrichteten Labortätigkeiten nachgewiesen werden kann.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655445 |
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