Leitsatz (amtlich)

Die Ersatzkassen sind berechtigt, bei der Erstattung von Arzneikosten an freiwillig versicherte Mitglieder den Apothekenrabatt (RVO § 376) abzuziehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.01.1980; Aktenzeichen 3 RK 23/79)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655990

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