Leitsatz (amtlich)

Wer die Teilnahme an einer 2jährigen, von der BA geförderten Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme vorzeitig abbricht, ist jedenfalls dann iS von AFG § 42 Abs 2 idF des AFGHStruktG vom 1975-12-18 bereits einmal gefördert, wenn die geförderte Teilnahme 4 Monate gedauert hat. Auf die Gründe des Abbruchs kommt es dabei nicht an.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.11.1979; Aktenzeichen 7 RAr 79/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655525

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