Entscheidungsstichwort (Thema)
Soziale Pflegeversicherung. Beitragszuschuß. Zuschußpflicht. Arbeitgeber. freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. geringfügige Beschäftigung
Orientierungssatz
§ 61 Abs 1 S 1 SGB 11 ist einschränkend dahin auszulegen, daß jedenfalls geringfügige Beschäftigungsverhältnisse keine Zuschußpflicht des Arbeitgebers auslösen, es sei denn, daß mehrere nebeneinander bestehende geringfügige Beschäftigungen zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668031 |
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