Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziale Pflegeversicherung. Beitragszuschuß. Zuschußpflicht. Arbeitgeber. freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. geringfügige Beschäftigung

 

Orientierungssatz

§ 61 Abs 1 S 1 SGB 11 ist einschränkend dahin auszulegen, daß jedenfalls geringfügige Beschäftigungsverhältnisse keine Zuschußpflicht des Arbeitgebers auslösen, es sei denn, daß mehrere nebeneinander bestehende geringfügige Beschäftigungen zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.06.1998; Aktenzeichen B 12 P 2/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668031

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