Leitsatz (amtlich)

Mitteilungen des aushelfenden spanischen Versicherungsträgers über das Ergebnis seiner Ermittlungen zur Arbeitsunfähigkeit des in Spanien erkrankten Versicherten sind für die als Leistungsträger zuständige deutsche Krankenkasse nicht bindend (Anschluß an LSG Essen vom 1982-02-17 L 11 Kr 21/81).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657894

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