Leitsatz (amtlich)

Nimmt eine Krankenkasse bei Abgabe einer vorbehaltlosen Kostenübernahmeerklärung die Ungewißheit des zugrundeliegenden Sachverhalts bewußt in Kauf, so kann sie später - nach Bekanntwerden des Sachverhalts - nicht die Erstattung der übernommenen Kosten verlangen (Abgrenzung zu LSG Essen vom 20.7.1981 L 16 Kr 28/81).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662848

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