Leitsatz (amtlich)

Für den Beginn der Befreiung von der Versicherungspflicht zur Krankenversicherung und von der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung kommt es auf die tatsächliche Verleihung durch den Dienstherrn an. Die Gewährleistungsentscheidung der obersten Bundes- oder Landesbehörde wirkt nicht rechtsbegründend.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1656746

Breith. 1982, 842

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