Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammentreffen von Übergangsgeld und Krankengeld

 

Leitsatz (amtlich)

Ist während des Zeitraums eines nachträglich nach RVO § 1241d Abs 1 bewilligten Übergangsgeldes Krankengeld gezahlt worden, tritt ein gesetzlicher Übergang des Anspruchs auf Übergangsgeld auf die KK in entsprechender Anwendung von RVO § 183 Abs 3 S 2 ein, weil auch in einem solchen Falle der in RVO § 183 Abs 6 aF aufgestellte Grundsatz gilt, daß der Krankengeldanspruch durch das Übergangsgeld ausgeschlossen wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.08.1979; Aktenzeichen 8b/3 RK 46/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654121

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