Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusammentreffen von Übergangsgeld und Krankengeld
Leitsatz (amtlich)
Ist während des Zeitraums eines nachträglich nach RVO § 1241d Abs 1 bewilligten Übergangsgeldes Krankengeld gezahlt worden, tritt ein gesetzlicher Übergang des Anspruchs auf Übergangsgeld auf die KK in entsprechender Anwendung von RVO § 183 Abs 3 S 2 ein, weil auch in einem solchen Falle der in RVO § 183 Abs 6 aF aufgestellte Grundsatz gilt, daß der Krankengeldanspruch durch das Übergangsgeld ausgeschlossen wird.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1654121 |
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