Entscheidungsstichwort (Thema)

Abgrenzung von Krankenhauspflege bei psychischer Erkrankung zu stationärer Heilbehandlung und Verwertung diesbezüglicher gutachterlicher Stellungnahme des behandelnden Klinikarztes

 

Orientierungssatz

1. Zur Frage der Abgrenzung zwischen Krankenhauspflege und stationärer Heilbehandlung bei psychischer Erkrankung (schizophrene Psychose mit wiederholt auftretenden Wahnzuständen sowie postremissiver Erschöpfungszustand).

2. Wird durch das Tatsachengericht Beweis darüber erhoben, wie die Art der Behandlung entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien einzuschätzen ist; so liegt es nahe, bei dem behandelnden Klinikarzt eine diesbezügliche gutachterliche Stellungnahme einzuholen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666564

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