Leitsatz (amtlich)

Wird ein Neugeborenes von dem Krankenhaus, in dem es als Frühgeburt zur Welt gekommen ist, nach einer ärztlichen Erstversorgung noch am Tage der Geburt aus medizinischen Gründen in ein anderes Krankenhaus verlegt, so darf neben dem aufnehmenden Krankenhaus auch das abgebende Krankenhaus diesen Tag berechnen, und zwar jedenfalls in Höhe des ermäßigten Pflegesatzes für gesunde Neugeborene.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.03.1987; Aktenzeichen 8 RK 19/85)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661103

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