Leitsatz (amtlich)
Die Herabsetzung des Höchstbetrages des für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs weiter zu zahlenden Mutterschaftsgeldes von kalendertäglich 25 DM auf kalendertäglich 17 DM ist auch insoweit nicht verfassungswidrig, als sie auch für Frauen gilt, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung - am 01.01.84 - schon schwanger waren.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1661068 |
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