Entscheidungsstichwort (Thema)

Verzicht. Ausbildungsvergütung. Weiterbezug. Waisenrente

 

Orientierungssatz

Der Verzicht auf nicht nur geringfügige Teile der Bruttobezüge aus dem Ausbildungsverhältnis zwecks Unterschreitung der Grenzbeträge mit dem Ziel des Weiterbezugs von Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 595 Abs 2 S 2 RVO ist unwirksam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667017

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