Entscheidungsstichwort (Thema)
Verzicht. Ausbildungsvergütung. Weiterbezug. Waisenrente
Orientierungssatz
Der Verzicht auf nicht nur geringfügige Teile der Bruttobezüge aus dem Ausbildungsverhältnis zwecks Unterschreitung der Grenzbeträge mit dem Ziel des Weiterbezugs von Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 595 Abs 2 S 2 RVO ist unwirksam.
Fundstellen
Dokument-Index HI1667017 |
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