Entscheidungsstichwort (Thema)

MdE. Lärmschwerhörigkeit. Sachverständigengutachten

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ob bei der Ermittlung der MdE wegen einer Lärmschwerhörigkeit in Übereinstimmung mit dem Königssteiner Merkblatt in der Regel von den Hörverlusten auszugehen ist, die im Sprachaudiogramm ermittelt worden sind, ist eine vom Gericht zu entscheidende Rechtsfrage.

2. Besteht auf Grund des Ergebnisses einer umfangreichen Beweisaufnahme kein Streit mehr darüber, daß sich aus den sprachaudiographischen Befunden nur eine geringgradige Schwerhörigkeit ableiten läßt, braucht dem Antrag, durch die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG über die Höhe der MdE weiter Beweis zu erheben, nicht entsprochen zu werden.

3. Der Umstand, daß ein zum Sachverständigen bestellter Chefarzt das von einem der Oberärzte verfaßte Gutachten ohne Zusätze unterschrieben hat, schließt die Verwertung dieses Gutachtens nicht aus. Eine Unterschrift ohne einschränkende Zusätze ist vielmehr die stärkste Form der Identifikation mit dem Gutachteninhalt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.08.1991; Aktenzeichen 2 RU 37/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667603

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