Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewöhnlicher Aufenthalt von Asylbewerbern

 

Orientierungssatz

Der Anspruch auf Erziehungsgeld darf nicht von der Aufenthaltsdauer (Jahresfrist) abhängig gemacht werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.10.1991; Aktenzeichen 8 RKn 4/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666322

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