Leitsatz (redaktionell)

Kein Masseschuldcharakter der Erstattungsforderung der Bundesanstalt für Arbeit bei Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen gemäß § 160 Abs 1 AFG:

Entrichtet die BA für die Zeit vor Konkurseröffnung neben der Zahlung von Arbeitslosengeld an freigestellte Arbeitnehmer zugleich Krankenversicherungsbeiträge zu deren Gunsten, stellt ihr Erstattungsanspruch gemäß § 160 Abs 1 AFG keine Masseverbindlichkeit gemäß § 59 Abs 1 Nr 3 Buchst a und Buchst e KO dar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656423

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