Entscheidungsstichwort (Thema)
Widerspruchsfrist. Begründung des Widerspruchs. Berufungsausschuß
Leitsatz (amtlich)
Die Abweichung der Vorschrift des § 44 ZO-Ärzte (Widerspruchseinlegung beim Berufungsausschuß mit Angabe von Gründen) steht nicht im Widerspruch zu § 97 Abs 3 SGB 5 und § 84 Abs 1 SGG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665634 |
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