Entscheidungsstichwort (Thema)

Konkursausfallgeld. abhängige Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Treuhandvertrag

 

Orientierungssatz

Hat der Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Gesellschafter ist, aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung die Rechtsmacht, nicht genehme Weisungen zu verhindern, so liegt auch dann kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn er von seinen Rechten tatsächlich keinen Gebrauch macht und die Entscheidungen anderen überläßt (vgl BSG vom 8.8.1990 - 11 RAr 77/89 = SozR 3-2400 § 7 Nr 4).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.01.1997; Aktenzeichen 10 RAr 6/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655936

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