Entscheidungsstichwort (Thema)
Konkursausfallgeld. abhängige Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Treuhandvertrag
Orientierungssatz
Hat der Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Gesellschafter ist, aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung die Rechtsmacht, nicht genehme Weisungen zu verhindern, so liegt auch dann kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn er von seinen Rechten tatsächlich keinen Gebrauch macht und die Entscheidungen anderen überläßt (vgl BSG vom 8.8.1990 - 11 RAr 77/89 = SozR 3-2400 § 7 Nr 4).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655936 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen