Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherung. Übergangsleistung. Altersrente. Arbeitsbereitschaft. kein Ausschluß

 

Orientierungssatz

Der Bezug von Altersrente schließt den Anspruch auf Übergangsleistung nicht aus.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 30.04.1998; Aktenzeichen B 9 V 141/97 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657737

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