Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragsnachzahlung bei Heiratsabfindung. frühere Beamtin. Berechnung der Nachzahlungsbeiträge. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
1. Die abgefundene Beamtinnen betreffende Bestimmung über die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Heiratsabfindung nach § 283 Abs 1 S 1 SGB 6 enthält im Gegensatz zu § 282 Abs 2 SGB 6 keine spezielle Anordnung über die Berechnung der nachzuzahlenden Beiträge, es gilt die allgemeine Regelung des § 209 Abs 2 SGB 6, wonach für die Berechnung der Nachzahlungsbeiträge die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, die Beitragsbemessungsgrenze und der Beitragssatz des Zeitpunktes der Nachzahlung maßgebend sind.
2. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beitragsnachentrichtung früherer Beamtinnen verstoßen nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667299 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen