Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsnachzahlung bei Heiratsabfindung. frühere Beamtin. Berechnung der Nachzahlungsbeiträge. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Die abgefundene Beamtinnen betreffende Bestimmung über die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Heiratsabfindung nach § 283 Abs 1 S 1 SGB 6 enthält im Gegensatz zu § 282 Abs 2 SGB 6 keine spezielle Anordnung über die Berechnung der nachzuzahlenden Beiträge, es gilt die allgemeine Regelung des § 209 Abs 2 SGB 6, wonach für die Berechnung der Nachzahlungsbeiträge die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, die Beitragsbemessungsgrenze und der Beitragssatz des Zeitpunktes der Nachzahlung maßgebend sind.

2. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beitragsnachentrichtung früherer Beamtinnen verstoßen nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 07.11.1995; Aktenzeichen 12 RK 23/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667299

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