Leitsatz (amtlich)

Die Gewährung einer einmaligen Zuwendung an Stelle von Urlaubsgeld an Dienstordnungs-Angestellte für das Jahr 1976 verstößt jedenfalls gegen den früheren RVO § 25 und gegen RVO § 363 sowie gegen ungeschriebene Rechtsgrundsätze (Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit), die ebenfalls zu den gesetzlichen Schranken gehören.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.02.1980; Aktenzeichen 8a RK 7/79)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656122

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