Leitsatz (amtlich)
Die Gewährung einer einmaligen Zuwendung an Stelle von Urlaubsgeld an Dienstordnungs-Angestellte für das Jahr 1976 verstößt jedenfalls gegen den früheren RVO § 25 und gegen RVO § 363 sowie gegen ungeschriebene Rechtsgrundsätze (Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit), die ebenfalls zu den gesetzlichen Schranken gehören.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1656122 |
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