Leitsatz (amtlich)

Für die Berechnung des Krankengeldes eines Behinderten, der in einer Werkstätte für Behinderte beschäftigt ist, ist der in dieser Werkstätte tatsächlich erzielte Lohn und nicht das Mindestentgelt des SVBehindertenG § 4 zugrunde zu legen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.10.1981; Aktenzeichen 3 RK 65/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657827

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